Kaufprämie für klimafreundliche Nutzfahrzeuge

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Aktueller FÖRDERAUFRUF 2022

Antrags-Frist

bis zum 24. August 2022

Kaufprämie für klimafreundliche Nutzfahrzeuge – kurz und einfach erklärt ?

Grundlage für die staatliche Kaufprämie ist die Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur.

Die Förderrichtlinie heißt KsNI = Klima-schonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur.

Wichtig: Als Investitionsmehrausgaben sind die Ausgaben definiert, die erforderlich sind, um anstelle eines Nutzfahrzeugs mit konventionellem Antrieb der Schadstoffklasse Euro 6/Euro VI ein vergleichbares Nutzfahrzeug mit einem geförderten alternativen Antrieb zu erwerben bzw. umzurüsten.

 

Die folgende Grafik zeigt in kompakter Form, welche Inhalte die Förderung für klimafreundliche Nutzfahrzeuge hat.

 

Welche Merkmale weist die Förderrichtlinie KsNi auf? 

Gefördert werden im Einzelnen = Fördergegenstand:

  • die Anschaffung von Nutz- & Sonderfahrzeugen mit batterie- oder brennstoffzellen-elektrischem Antrieb (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3)
  • die Anschaffung von von außen aufladbaren hybridelektrischen Fahrzeugen (nur Fahrzeugklasse N3)
  • die Umrüstung von Diesel-Fahrzeugen auf Elektroantrieb (Fahrzeugklassen N2 und N3)

Förderberechtigte sind im Einzelnen:

  1. Unternehmen (kleine und mittlere Unternehmen = KMU)
  2. Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts
  3. kommunale Unternehmen
  4. eingetragene Vereine sowie
  5. Leasing- und Mietgeber

Die Förderanträge werden anhand folgender Auswahlkriterien priorisiert:

  • CO2-Einsparungsquote
  • Mindestambitionsniveau

Die eingereichten Förder-Anträge unterliegen Obergrenzen für die maximal förderfähigen Investitionsmehrausgaben. Diese Ober- bzw. Kappungsgrenzen ergeben sich aus einer Kombination aus:

  1. Antriebsart (differenziert in Neu- und Umrüst-Fahrzeuge)
  2. EG-Fahrzeugklasse
  3. Zulässiges Gesamtgewicht (zul. GG)

 

Welche vier Fakten sind zur Förderrichtline KsN wichtig?

  • Zuwendungs-Höchstbetrag: Maximal gibt es 25 Mio. Euro (= 25.000.000 Euro /gesamt) je Antragsteller.
  • Laufzeit: Die Förderrichtline „Klimaschonende Nutzfahrzeuge“ (= KsN) läuft bis zum 31.12.2024.
  • Anzahl der Förderaufrufe: Pro Kalenderjahr sind bis zu vier Förderaufrufe geplant.

 

Das folgende Bild zeigt vier Fakten der Förderrichtlinie – im Förderbereich KsN – für klimafreundliche Nutzfahrzeuge.

 

Und last but not least:

Wie groß ist der „Fördertopf“?

Für die Förderung (= Kaufprämien) für klimafreundliche Nutz- und Sonderfahrzeuge stehen insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro (= 1. 600.000.000 Euro) bis Ende 2024 zur Verfügung.

 

 

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Wir helfen Ihnen gern.

Sie erreichen uns unter Telefon 089 62 42 30 17

bzw.

per E-Mail an: KsN@lkw-foerderung.de

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

 

 

Inhaltsverzeichnis:

Welche rechtlichen Grundlagen hat die Förderung KsNI für klimafreundliche Nutzfahrzeuge und alternative Antriebe?

Welche Ziele und welchen Zweck hat die Förderrichtlinie KsNI für klimaschonende Nutzfahrzeuge?

Welche klimafreundlichen Nutzfahrzeugklassen & alternativen Antriebe sind Bestandteil des KsNI-Förderprogramms?

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die KsNI-Förderung für umweltfreundliche Nutzfahrzeuge zu bekommen? 

Wie funktioniert die Nutzfahrzeug-Förderung konkret?

Welche Schritte müssen gemacht werden, um die Nutzfahrzeug-Zuschüsse zu erhalten?

Wie läuft das Auswahl-Verfahren bei der Antragstellung für klimafreundliche Nutzfahrzeuge?

 

Welche rechtlichen Grundlagen hat die Förderung für klimafreundliche Nutzfahrzeuge?

Das Förderprogramm bzw. die Förderrichtlinie KsNI dient der Umsetzung des im Herbst 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 und der darin formulierten Ziele und Maßnahmen.

  • Das Förderprogramm KsNI ist eingebettet in den Umsetzungsprozess des „Gesamtkonzeptes klimafreundliche Nutzfahrzeuge“.
  • Dieses Gesamtkonzept wurde am 11. November 2020 im Rahmen des BMVI-Nutzfahrzeuggipfels vorgestellt und veröffentlicht.
  • Die Förder-Richtlinie nimmt konkret Bezug auf das Handlungsfeld Nutzfahrzeuge. Dies beinhaltet die Maßnahmenbündel 1.) „CO2-arme LKW auf die Straße bringen“ sowie 2.) „Tank- und Lade- und Oberleitungsinfrastruktur ausbauen“.

 

Die Infografik zeigt, welche rechtlichen Grundlagen die KsNI-Förderung für klimafreundliche Nutzfahrzeuge hat.

 

  • Im Klimaschutzprogramm ist das Ziel formuliert, dass bis 2030 etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgt.
  • Laut der im Mai 2021 vorgenommenen Änderung des Klimaschutzgesetzes ist für das Jahr 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehr um 48 Prozent gegenüber 1990 erforderlich.
  • Bis zum Jahr 2045 ist sektorübergreifend Treibhausgas-Neutralität angestrebt.

Was sind die Ziele der Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben?

 

Der Einsatz von verschiedenen alternativen Antrieben & Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr ist eine wichtige Maßnahme zur CO2-  und Schadstoffreduzierung im Verkehrsbereich.

  • Das BMVI fördert deshalb technologieoffen den Markthochlauf von Nutzfahrzeugen mit klimaschonenden alternativen Antrieben.

 

 

  • Das übergeordnete Ziel besteht darin, eine ökonomische Wettbewerbsfähigkeit – im Vergleich zu konventionellen Diesel-Fahrzeugen – schnellstmöglich zu erreichen.
  • Insbesondere der Einsatz von batterie-elektrischen- und Wasserstoff-Brennstoffzellen-Fahrzeugen sowie Hybrid-Oberleitungs-Lkw leisten hier einen deutlichen Beitrag zur Dekarbonisierung im Nutzfahrzeugsegment.

Was ist das Problem beim Markthochlauf der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge?

  1. Klimafreundliche Nutzfahrzeuge mit den genannten Antriebsoptionen sind heute gegenüber konventionellen Fahrzeugen noch deutlich (!) teurer in der Anschaffung.
  2. Die anfänglich höheren Anschaffungskosten von emissionsfreien Nutzfahrzeugen sind ein erhebliches Hindernis für Unternehmen im Güterkraftverkehr.
  3. Die gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen = KMU.

Was sind die Ziele des Förderprogramms für klimafreundliche Nutzfahrzeuge?

Die Förderrichtlinie KsNI hat deshalb zwei wesentliche Ziele:

  1. Mehrausgaben reduzieren, welche aktuell bei der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben anfallen.
  2. Markthochlauf gewährleisten, womit ein wirksamer Beitrag  zur Marktaktivierung für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben geleistet wird.

 

Die Grafik zeigt die zwei Ziele der Förderung für klimafreundliche Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben.

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Hier ein kurzer Exkurs zum Markthochlauf  von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen:

Der Markthochlauf bezeichnet die zukünftige Verbreitung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen. Die Marktaktivierung wird durch eine Reihe von Faktoren bestimmt: Neben den Anschaffungskosten und laufenden Kosten (z.B. total cost of ownership) haben auch die angebotene Modellvielfalt und politische Anreize sowie die verfügbare Lade- und Tankinfrastruktur einen großen Einfluss.

Der genaue zukünftige Markthochlauf von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen ist stets unsicher. Diese Unsicherheiten betreffen zum Einen die zukünftige Entwicklung von Nutzahrzeug- und Energiepreisen. Zum Anderen führen die schwer vorhersagbaren Kaufentscheidungen vieler Einzelpersonen, Unternehmen & Organisationen sowie die möglichen Änderungen politischer Rahmenbedingungen zu Unsicherheit.

Trotz aller Unsicherheiten ist der zukünftige Markthochlauf von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen von großem politischem und gesellschaftlichen Interesse. Nur wenn die Marktaktivierung gelingt, können die dringend notwendigen Fortschritte im Hinblick auf die Klimaziele erreicht werden.

Fazit zu den Zielen & dem Zweck der Nutzfahrzeug-Förderung

  • Um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, muss die große Diskrepanz zwischen dem heutigen Bestand an elektrischen Nutzfahrzeugen (+ zugehöriger Infrastruktur) und dem drängenden Markthochlauf schnell geschlossen werden.
  • Um dies zu erreichen, werden attraktive und zeitlich begrenzte Anschaffungs-Zuschüsse zur Verfügung gestellt, um finanzielle Anreize für die anfängliche Nachfrage zu schaffen und um die Marktaktivierung zu beschleunigen,
  • Die 80-prozentige Mehrkosten-Förderung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen ist während des zukünftigen Markthochlaufs ein entscheidender Hebel für ihre Wirtschaftlichkeit.

 

 

 

Welche Nutzfahrzeugklassen und alternativen Antriebe sind förderfähig im Rahmen der KsNI-Förderrichtlinie?

 

Welche fahrzeugbezogenen Kriterien müssen erfüllt sein, um Zuwendungen zu erhalten?

Die Förderfähigkeit der klimaschonenden Nutzfahrzeuge ergibt sich aus der Kombination folgender Fahrzeug-Kriterien bzw. Fahrzeug-Eigenschaften:

  1. Welche EG-Fahrzeugklasse hat das Nutzfahrzeug?
  2. Welche alternative Antriebsart weist das Nutzfahrzeug auf?
  3. Handelt es sich um ein Neu- oder ein Umrüst-Nutzfahrzeug?

 

Welche EG-Fahrzeugklassen werden in die KsN-Förderung einbezogen?

Grundsätzlich werden klimafreundliche Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (d.h. Lkw = Lastkraftwagen, Lieferwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen, Transporter etc.) gefördert.

Definition: Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung werden in der europäischen Union (EU) in der EG-Fahrzeugklasse N zusammengefasst. Zur EG-Fahrzeugklasse N gehören Kraftfahrzeuge mit Straßenzulassung mit mindestens vier Rädern, welche für die Güterbeförderung ausgelegt und gebaut sind.

Innerhalb der EG-Fahrzeugklasse N werden folgende Klassen unterschieden:

  1. Klasse N1: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen
  2. Klasse N2: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
  3. Klasse N3: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.

 

 

 

Für welche alternativen Antriebe & Fahrzeugklassen gibt es Zuschüsse im Rahmen der KsN-Förderung?

Die Zuschüsse für klimafreundliche Nutzfahrzeuge gibt es für:

  1. Nutzfahrzeuge mit batterie-elektrischem Antrieb
  2. Nutzfahrzeuge mit brennstoffzellen-elektrischem Antrieb
  3. Von außen aufladbare hybrid-elektrische Nutzfahrzeuge (Plug-In-Hybrid)
  4. Von außen aufladbare Oberleitungs-Verbrenner-Hybridfahrzeuge

 

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Nutzfahrzeug-Zuschüsse im KsNI-Förderprogramm zu erhalten?

Eine Bewilligung (= Zuwendungsbescheid) wird vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ausgestellt.

Für einen Zuwendungsbescheid müssen die folgenden Kriterien erfüllt werden:

  1. Antrags-Unterlagen fristgerecht einreichen:
  2. Antragsunterlagen vollständig einreichen:
  3. Antrags-Unterlagen elektronisch übermitteln:
  4. Antragsteller muss förderfähiger Zuwendungsempfänger sein:
  5. Es werden Zuschüsse für förderfähige Nutzfahrzeuge beantragt:
  6. Erfolg im wettbewerbsrechtlichen Auswahlverfahren:
  7. Vorhaben-Beginn darf erst nach Bewilligung stattfinden:

 

Das Bild zeigt, welche Voraussetzungen & Kriterien für eine positive Bewilligung  (= Zuwendungsbescheid) im Förderprogramm für klimafreundliche Nutzfahrzeuge erfüllt sein müssen.

 

Wichtig:

Nur wenn alle sieben Bedingungen kumulativ erfüllt werden, ist grundsätzlich eine Förderung möglich. Besonderes Augenmerk sollte auf eine korrekte Erfüllung von Voraussetzung Nr. 7 (= Maßnahmenbeginn erst nach verbindlicher Bewilligung) werden.

 

Wie werden die klimafreundlichen Nutzfahrzeuge konkret gefördert?

Die Förderung der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge funktioniert wie folgt:

  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
  • Das heißt, die Zuschüsse sind zweckgebunden für das im Förderantrag formulierte Vorhaben (= Projekt) zu verwenden.
  • Für jedes bezuschusste Projekt (= Nutzfahrzeug) erfolgt eine anteilmäßige Förderung = Anteilfinanzierung. 
  • Die Anteilfinanzierung ergibt sich auf Grundlage der Bemessungsgrundlage für die Förderung.
  • Im Förderprogramm KsNI sind als Bemessungsgrundlage die „jeweiligen antriebstrangbedingten Investitionsmehrausgaben“ (= Mehrkosten) definiert, welche zur Erreichung der Umweltziele des Fördervorhabens erforderlich sind.

 

Die Grafik zeigt, dass die Mehrkosten-Differenz die Basis bzw. Bemessungsgrundlage für die 80-prozentige Förderung im Rahmen der Nutzfahrzeug-Förderung KsNI ist.

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  • Die Bemessungsgrundlage für die Zuschüsse wird aus der Differenz der Ausgaben für ein Nutzfahrzeug mit klimaschonendem Antrieb zu einem vergleichbaren Nutzfahrzeug mit konventionellem Diesel-Antrieb der Schadstoffklasse Euro 6/Euro VI beziehungsweise der jeweils geltenden höchsten Schadstoffklasse ermittelt.
  • Auf diese Förder-Bemessungsgrundlage (= Mehrkosten-Differenz) wird pro Nutzfahrzeug eine Förderquote (= Zuschuss-Quote) von 80 Prozent angewendet.
  • Die maximale Zuschuss-Höhe pro Nutzfahrzeug wird begrenzt durch festgelegte Obergrenzen für maximal förderfähige Investitionsmehrausgaben (= Kappungsgrenzen).
  • Die speziellen Kappungsgrenzen werden im jeweils aktuellen Förderaufruf festgelegt.

 

Wie ist der genaue Ablauf, um die Förderung für klimafreundliche Nutzfahrzeuge zu bekommen?

Die Nutzfahrzeuge-Zuschüsse erhalten Sie in 10 Schritten:

  1. Förder-Unterlagen vorbereiten: plus optimieren der einzureichenden Unterlagen in Bezug auf die Förderfähigkeit.
  2. Förderantrag stellen: Online beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
  3. Zuwendungsbescheid erhalten: Das ist der amtliche Bescheid, dass Ihnen der Nutzfahrzeug-Zuschuss (KsN) in einer bestimmten Höhe bewilligt wird.
  4. Kaufvertrag abschließen: bzw. die verbindliche Bestellung für Elektro-Nutzfahrzeug(e) durchführen.
  5. Zwischennachweis vorlegen: 1.) Online beim BAG und  2.) Innerhalb der festgelegten Frist nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.
  6. Elektro-Fahrzeug(e) erhalten: bzw. klimafreundliche(s) Nutzfahrzeug(e) geliefert bekommen.
  7. Verwendungsnachweis Nr. 1 durchführen:
  8. Verwendungsnachweis Nr. 2 durchführen:
  9. Fördermittel-Auszahlung anfordern:
  10. Fördergeld-Auszahlung erhalten:

 

Das folgende Schaubild zeigt den genauen Ablauf bzw. welche konkreten zehn Schritte notwendig sind, damit KMU (kleine & mittlere Unternehmen) die Zuschüsse für klimafreundliche Elektro-Nutzfahrzeuge erhalten. 

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Bei Fragen zum Ablauf und unserem Förderservice für klimafreundliche Nutzfahrzeuge können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir unterstützen Sie zuverlässig, damit Sie Ihre Fördergelder möglichst einfach erhalten.

Sie erreichen uns unter Telefon 089 62 42 30 17

bzw.

per E-Mail an: KsN@lkw-foerderung.de

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

 

Wie funktioniert das Auswahlverfahren im Rahmen der KsNI-Antragstellung?

Im Bewilligungsverfahren der Richtlinie KsNI stehen die Förderanträge in einem Wettbewerb zueinander. In den einzelnen Förderaufrufen werden Kriterien definiert, nach denen die eingehenden Anträge priorisiert werden.

 

Welche allgemeinen Bedingungen gelten für das KsNI-Auswahlverfahren?

Folgende Bedingungen gelten:

  • Nicht alle Förder-Anträge werden notwendigerweise positiv beschieden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
  • Das BAG als Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

 

  • Die eingegangenen Förderanträge durchlaufen hierbei ein beihilferechtlich erforderliches wettbewerbliches Verfahren, in dem sie untereinander verglichen werden.
  • Ausgenommen von diesem Priorisierungsverfahren sind diejenigen Förderanträge, welche die formalen Antrags-Voraussetzungen nicht erfüllen.

 

Wie erfolgt konkret die Auswahl der zuschuss-berechtigten Anträge?

Die eingehenden Förderanträge werden einem definierten Auswahlverfahren unterzogen. Alle Anträge unterliegen einer einheitlichen Bewertungsgrundlage.

Ziel dieses Verfahrens ist die Identifikation und anschließende Priorisierung derjenigen Anträge, welche die Umwelt- und Energieziele

  1. mit dem geringsten Beihilfebetrag beziehungsweise
  2. mit der höchsten Kosteneffizienz

verwirklichen können.

Anhand der dem Auswahlverfahren zugrundeliegenden Umwelt- und Kosten-Kriterien  wird die erwartete jährliche CO2-Einsparung je investiertem (Förder-) Euro (= CO2-Einsparungsquote) für den jeweiligen Förderantrag festgestellt.

Definition der CO2-Einsparungsquote: Unter der CO2-Einsparungsquote wird die zu erwartende und jährliche CO2-Einsparung je investiertem Fördereuro für den jeweiligen Förderantrag verstanden.

Die CO2-Einsparungsquote dient als Bewertungsgrundlage, um die Anträge zu priorisieren, welche die Förder-Ziele mit dem geringsten Beihilfebetrag bzw. am kosteneffizientesten erreichen.

 

Welche Faktoren werden der Antrags-Priorisierung zugrunde gelegt?

Folgende Faktoren bestimmen u.a. das Priorisierungsverfahren:

  • die erwartete elektrische Jahresfahrleistung
  • die Antriebsart
  • das zulässige Gesamtgewicht und
  • die Investitionsmehrausgaben je beantragtem Nutzfahrzeug.

 

Wie werden die KsNI-Förderanträge final priorisiert?

Die Priorisierung der Anträge funktioniert wie folgt:

  1. Auf Basis der CO2-Einsparungsquote erfolgt die Reihung der Anträge.
  2. Ein Antrag mit einer hohen zu erwartenden CO2-Einsparungsquote erhält eine höhere Priorität als ein Antrag mit einer niedrigeren zu erwartenden CO2-Einsparungsquote.
  3. Nachfolgend dient als weiteres Auswahlkriterium das sogenannte Mindestambitionsniveau.
  4. Demzufolge werden nur diejenigen Anträge bewilligt, die eine CO2-Einsparungsquote je Fördereuro von mindestens 50 % des Durchschnittswertes aller Anträge – nach Bereinigung der förderaufrufabhängigen Schwankungen (gleitender Durchschnittswert) – erfüllen.

Definition des Mindestambitionsniveaus:  Zur Gewährleistung eines beihilferechtlich gebotenen wettbewerblichen Verfahrens bei der Fördermittelvergabe wird das Priorisierungsverfahren durch ein Mindestambitionsniveau (MAN) ergänzt.

Dadurch werden Förderanträge mit einer im Vergleich zur Gesamtheit der Förderanträge nachrangigen CO2-Ersparnis je Fördereuro von einer positiven Bescheidung ausgeschlossen.

Dazu wird ein gleitender Durchschnitt (MAN) der CO2-Einsparung je Fördereuro über alle Förderanträge gebildet, die seit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie eingegangen sind. 

Fazit:

Für die finale Priorisierung und die schlussendliche Auswahl der erfolgreichen Anträge werden die beiden zuvor beschriebenen Kriterien – 1.) CO2-Einsparungsquote und 2.) Mindestambitionsniveau – zugrunde gelegt.

Zusätzlicher Hinweis:

  • Die für den Antrag auf Nutzfahrzeuge ermittelte Priorisierung gilt gleichermaßen für den ggf. zugehörigen Förderantrag auf Lade- oder Tankinfrastruktur.

 

 

 

Nutzfahrzeug-Förderung