zuschuesse-fuer-klimafreundliche-infrastruktur
Aktueller FÖRDERAUFRUF 2022
Antrags-Frist
bis zum 24. August 2022
Zuschüsse für klimafreundliche Infrastruktur – kurz und einfach erklärt 
Grundlage für die staatlichen Zuschüsse ist die Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur.
Die Förderrichtlinie heißt KsNI = Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur.
- Für den Fördergegenstand „Klimaschonende Nutzfahrzeuge = KsN“ bitte hier klicken.
- Für den Fördergegenstand „Klimaschonende Sonderfahrzeuge“ bitte hier klicken.
- Für den Fördergegenstand „Klimaschonende Infrastruktur = KsI“ bitte hier weiterlesen.
- Die Zuschüsse werden vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vergeben.
- Die Kaufprämien sind echte Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Förderfähig ist ausschließlich die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur.
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
- Die Förderquote liegt bei 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Wichtig: Als zuwendungsfähige projektbezogenen Ausgaben gelten (nur) diejenigen Ausgaben, welche namentlich in der Tabelle (vergleiche Nummer 2.7.1 und 2.7.2 der Richtlinie KsNI) als förderfähige Bestandteile der Tank- und Ladeinfrastruktur aufgeführt sind.
Und last but not least:
Wieviel Geld ist im „Fördertopf“ überhaupt drin?
Für die Förderung (= Zuschüsse) für den Aufbau von klimafreundlicher Tank- und Ladeinfrastruktur stehen insgesamt circa 5 Milliarden Euro (= 5. 000.000.000 Euro) bis Ende 2024 zur Verfügung.
Sie haben Fragen?
Sie möchten diese Fördermittel für Ihr Unternehmen nutzen?
Wir helfen Ihnen gern.
Sie erreichen uns unter Telefon 089 62 42 30 17
bzw.
per E-Mail an: KsI@lkw-foerderung.de
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.